Giftige Reinigungsmittel
Alle Putzmittel die den Aufdruck „reizend“ oder „ätzend“ sowie „Unter Verschluss halten und nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren“ tragen, gehören fest verschlossen außerhalb der Reichweite von Miezen aufbewahrt. Es besteht die Gefahr, dass sie das Konzentrat leckend probieren könnte, was zu Verätzungen oder auch nur das Schnuppern an de Mitteln zu Speicheln, Übelkeit, Übergeben oder Durchfall führen könnte. Katzen sollten immer in einem anderen Raum sein, wenn wir mit Reinigungsmitteln hantieren und erst nach dem Trocknen der gereinigten Flächen und dem Lüften das Zimmer wieder betreten. So kommt die Katze auch nicht mit Restspuren der giftigen Substanzen in Berührung.
Sollte Ihre Katze die Angewohnheit haben aus der Toilette zu trinken, dürfen keine WC-Steine in den Spülkasten oder an den Toilettenrand angehängt werden.