Hausarrest für Katzen ist vorzeitig aufgehoben

Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf ist aufgehoben

Das Landratsamt für den Rhein-Neckar-Kreis hat überraschenderweise die Zeit, die Freigängerkatzen im baden-württembergischen Walldorf im Hausarrest verbringen müssen um zwei Wochen verkürzt. Eigentlich sollte das Freigangsverbot bis Ende August gelten, wurde aber zum 15.8.2022 für dieses Jahr aufgehoben. Die offizielle Begründung für das vorzeitige Ende des Katzen Lockdowns lautet, dass die Jungvögel der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen-Population mittlerweile so weit entwickelt seien, dass kein Risiko mehr für sie bestünde von Katzen erbeutet zu werden. Damit ist die Saga aber nicht beendet. Die Rechtsstreitigkeiten über die Allgemeinverfügung laufen weiter. Ab dem kommenden Jahr vom 1.April bis zum 31.August wird das Ausgehverbot für Katzen in den betroffenen Gebieten wieder in Kraft gesetzt werden bis zum Jahr 2025.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für die Allgemeinverfügung stellt laut Landratsamt die Bundesartenschutzverordnung (§7 Absatz 2 Nr 14 c BNatSchuG) da. Dort heißt es "als besonders und streng geschützte Art unterliegt die Haubenlerche den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 BNatSchG. Nach der Nr. 1 der genannten Vorschrift ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören."

Obwohl niemand die Notwendigkeit die bedrohten Haubenlerchen zu schützen in Frage stellt, sind sowohl die alleinige Fokussierung auf Hauskatzen als Beutegreifer als auch die ergriffenen Maßnahmen mehr als fragwürdig. Angrenzende Kommunen haben andere Wege gefunden, ihre lokalen Populationen von Haubenlerchen zu schützen, die nicht eine Art, nämlich Hauskatzen, zum alleinigen Sündenbock erklärt. Mehrere Anwohner*innen hatten es geschafft eine Ausnahmegenehmigung von der Allgemeinverfügung zu erhalten. Sie konnten mit GPS-Daten nachweisen, dass ihre Katzen sich nicht in der Nähe der brütenden Haubenlerchen aufhielten.

 

Quellen

Bundesartenschutzverordnung: §7 Absatz 2 Nr 14 c BNatSchuG.

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (Mai 2022): Kurzgutachten zur Allgemeinverfügung der Stadt Walldorf: Ausgangssperre für Katzen. https://djgt.de/2022/05/30/kurzgutachten-zur-allgemeinverfuegung-der-stadt-walldorf-ausgangssperre-fuer-katzen/

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Amt für Landwirtschaft und Naturschutz (14.5.2022): Allgemeinverfügung zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelart Haubenlerche auf der Gemarkung der Stadt Walldorf. Sinsdorf. https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E-879947487/2806139/53_naturschutzrechtliche_Allgemeinverfuegung.pdf. Abruf 17.5.2022

Spiegel Wissenschaft (14.8.2022): Ausgangsverbot für Katzen endet. Die armen Vögel. In Spiegel+