Schottergärten - Bequem! Nur für wen?

Sie entstehen gerade überall in Deutschland und haben den Begriff "Garten" eigentlich nicht verdient: Geschotterte Flächen, auf denen zwar das Regenwasser noch versickern kann, aber auf denen nichts wächst, nichts gedeiht, nichts blüht.

Sie sind ein echtes Debakel für das Mikroklima, unsere Artenvielfalt und den Naturschutz. Statt blühender Flächen oder wenigstens Wasser verdunstendem und somit kühlendem Rasen finden sich hier Steine, die überhitzen und außer für die angebliche Pflegeleichtigkeit für nichts gut sind.

Viele Bauordnungen werden inzwischen geändert, sodass auch diese Flächen, wie versiegelte Pflaster-, Beton- und Terrassenflächen, über ein gewisses Maß hinaus nicht mehr zulässig sind.
Und das ist gut so!

Sind derartige, tote Flächen nicht nur ein zusätzliches Manko für den Rückgang von Insekten, sorgen für das Aussterben unserer Bienen und die Erwärmung und das Trockenfallen unseres Lebensraums, sondern sind auch für unsere vierbeinigen Familienmitglieder eine absolute Zumutung!
Überhitzung, Staub und ungebremste Sonneneinstrahlung machen den Aufenthalt oder das Überqueren solcher Flächen zur Tortur. Kreislauf und Atemwege von Mensch und Tier werden strapaziert. Für die empfindlichen Pfotenballen von Katzen und Hunden, ist das Laufen über scharfkantigen, spitzen Schotter zudem sehr unangenehm.
Für Menschen, die Tiere nicht mögen, mag dies ein zusätzliches Argument für die Anlage solcher Flächen sein. Nun ist ein Privatgrundstück - ein PrivatGARTEN - aber immer noch ein Garten! Genauso wie ein Waldbesitzer verpflichtet ist, seinen Wald als Wald zu erhalten und zum Erholungszweck der Bevölkerung zugänglich zu machen, ist der Besitzer eines Gartens zur Erhaltung der Außenfläche als Garten verpflichtet.
Und in einen Garten gehören - wenn auch die Nutzung zur eigenen Versorgung mit Lebensmitteln in den letzten Jahrzehnten nachgelassen hat und in einer hektischen, arbeitsintensiven Zeit Pflegeleichtigkeit hoch im Kurs steht - Pflanzen, lebende Organismen, Kleinstlebewesen, Vögel und durchaus auch Nachbarskatzen und in einen nicht eingezäunten Vorgarten auch einmal der Hund des Nachbarn.

Die Hinterlassenschaften des eignen Hundes zu beseitigen und im eigenen Garten dafür zu sorgen, dass sich die Katze lieber dort löst, als zum Ärger des Nachbarn in dessen Garten, ist Aufgabe gewissenhafter Tierhalter. Hierzu beraten wir Sie gerne!

Gärten im Sinne aller Lebewesen, einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt, eines steigenden Insektenaufkommens und gegen die Überhitzung und Austrocknung unserer Gefilde anzulegen, ist Aufgabe und Pflicht aller Grundstücksbesitzer!