Ausgangsverbot für Freigangkatzen in Walldorf laut Gutachten tierschutzwidrig - Teil 1
Die Auseinandersetzung um das Verbot des Freigangs für Katzen in Walldorf geht weiter. Die Auseinandersetzung um das Verbot des Freigangs für Katzen in Walldorf geht weiter. Die untere Naturschutzbehörde erließ eine Allgemeinverfügung, die sich an jeden Katzenhalter in einem bestimmten Gebiet in Walldorf richtet, dass Katzen in der Zeit vom 01. April bis 31.August, ab diesem Jahr bis 2025 nicht mehr aus dem Haus dürfen zum Schutz der bedrohten Haubenlerche. Ausnahmen sind für Katzen in diesem Jahr nur bei Leinengang (kürzere Leine als 2 m) vorgesehen. Für die Zeit ab dem nächsten Jahr kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn via dauerhaftem GPS-Tracking nachgewiesen wird, dass die Katze den Bereich, in dem die Haubenlerche brütet, nicht betritt.
Verordnung juristisch nicht haltbar?
Walldorfer Katzenhalter und Katzenhalterinnen bekommen jetzt aber Rückendeckung durch ein juristisches Gutachten der Deutschen Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT), zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund und dem Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.. Mehr zu der juristischen Ebene siehe in Teil 2, Interview mit RAin Ellen Apitz.
Katzenhalter in Walldorf können Widerspruch einlegen
Halter werden von den Vereinen aufgefordert, gegen die Verfügung Widerspruch einzulegen. Ohne erfolgreichen Widerspruch bleiben ihnen nur drei Möglichkeiten:
1) ihre Katze(n) im Haus zu behalten
2) ihre Katze(n) den Leinengang beizubringen.
3) nachzuweisen bis zum nächsten Jahr, dass ihre Katze(n) das Brutgebiet nicht betritt.
Worum geht es in Walldorf? Eine Geschichte über Haubenlerchen, Katzen und scheinbar bequeme Lösungen
Der Bestand von Haubenlerchen ist durch menschliche Einflüsse dramatisch zurückgegangen.
Haubenlerchen (Galerida cristata) waren bis in die 1990 Jahre noch eine häufig anzutreffende Vogelart im Rhein-Main-Gebiet. Die Art hat wie viele andere Vogelarten einen dramatischen Rückgang in ihrem Bestand erlebt – nicht nur in Deutschland. So ist die Gesamtpopulation in Europa seit 1980 um 98 % geschrumpft. Laut dem Nationalen Vogelschutzbericht gab es 2019 noch 1.700 - 2.700 Brutpaare. Dies ist ein Bestandsrückgang von 72% mit weiter abnehmendem Trend. Die Gründe für den Bestandsrückgang in Deutschland und Europa sind vielfältig, aber alle menschengemacht. Der Verlust von geeignetem Lebensraum durch die immer weiter fortschreitende Bebauung und damit Versiegelung der Landschaft, die industrielle Landwirtschaft sowie der dramatische Rückgang der Insekten dezimieren den Bestand. Haubenlerchen sind in Deutschland sowohl in der Roten Liste für die Bundesrepublik Deutschland als auch in der Roten Liste Baden-Württembergs in der Kategorie 1 (Vom Aussterben bedroht) gelistet. In Baden-Württemberg, wozu auch Walldorf gehört, leben aktuell nur noch wenige Brutpaare. Die bedeutendsten Vorkommen in Baden-Württemberg befinden sich laut der Gemeinde Reiling aktuell unter anderem in Hockenheim, im Süden von Ketsch, in Waghäusel sowie im Reilinger Sandweg.
Charakteristisch für die Vögel ist die lange spitze auf dem Kopf sitzende Federhaube, die auch zusammengelegt noch sichtbar ist. Mit diesem Merkmal unterscheidet sie sich von den verwandten Arten Feldlerche (Alauda arvensis) und Heidelerche (Lullula arborea).
Haubenlerchen sind Bodenbrüter und gelten deswegen auch in der Brutphase als besonders gefährdet. Die Nester werden von den Vögeln zwischen April und Juli gut getarnt am Boden zwischen spärlicher Vegetation angelegt.
Haubenlerchen durch Bauvorhaben in Walldorf bedroht
Niemand bestreitet die Notwendigkeit bedrohte Arten wie Haubenlerchen zu schützen. In diesem Zusammenhang erscheint es als kompletter Hohn, dass gerade in dem betroffenen Gebiet das Brutgebiet ab dem Herbst bebaut werden soll. Hier ist anzunehmen, dass wirtschaftliche Interessen höher als das Überleben einer bedrohten Art bewertet werden. Haubenlerchen gelten als standorttreu und durch das Fehlen geeigneter Brutplätze wiegt diese geplante und anscheinend schon genehmigte Baumaßnahme doppelt schwer. Zudem sind Haubenlerche keine migrierende Art, sondern überwintern in Deutschland.
Wie sinnvoll ist es Freigängerkatzen in Walldorf einzusperren?
Aus wissenschaftlicher Perspektive ist die Maßnahme mehr als fragwürdig. Wissenschaft basiert darauf, auf der Basis valider Daten Entscheidungen fällen zu können bzw. wenn solche Daten fehlen, diese vorab zu erheben. In Bezug auf den Beschluss der unteren Naturschutzbehörde ist dies nicht geschehen. Weder liegen Daten darüber vor, wie viele Haubenlerchen in dem betroffenen Gebiet überhaupt brüten. Die Zeitung „Die Schwäbische“ aus der Region berichtet dazu folgendes: „Drei Brutpaare soll es in den beiden vergangenen Jahren in Süd-Walldorf gegeben haben. Aktuell ist vom Landratsamt nur zu erfahren, dass solche Vögel vorhanden sind. Unter der Hand wird von einem Paar gemurmelt. Nestplatz der Bodenbrüter ist nach den vorliegenden Informationen ein Bauplatz mit Kieshaufen an einer vielbefahrenen Straße – notdürftig mit einem hüfthohen, wackeligen Elektrozaun gegen Streuner gesichert“. Des Weiteren liegen keinerlei Daten vor, wie viele Freigängerkatzen und Haushalte überhaupt betroffen sind. Die Schwäbische Zeitung, die Recherchen vor Ort durchgeführt hat geht von einigen Dutzend bis zu mehreren Hundert Exemplaren aus. Eine große Bandbreite, obwohl die Bestandszahlen von einer Hauskatzenpopulation mit Haltern nicht so schwer zu ermitteln sind; zumindest wesentlich einfacher als Bestandszahlen wildlebender Populationen. Noch gibt es Untersuchungen zum Jagdverhalten der betroffenen Katzen. Nicht jede Katze ist gleich erfolgreich, was das Jagen angeht und noch weniger Katzen sind wirklich erfolgreiche Vogeljäger.
In Zeiten von Bürger- und Bürgerinnenbeteiligungen scheint kein Versuch unternommen worden zu sein, mit den betroffenen Katzenhaltern ins Gespräch zu kommen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Vielmehr wird mit der Maßnahme eine Atmosphäre des Denunziantentums gefördert, das Gegenteil eines harmonischen Zusammenlebens zwischen Nachbarn.
Nicht berücksichtigt wurde bei der Entscheidung auch, dass Haubenlerchen wie andere gefährdete und bedrohte Vogelarten vor allem durch den Verlust ihrer Lebensräume und Nahrungsgrundlagen (unter anderen Insektenschwund) bedroht sind. Den standorttreuen Haubenlerchen in Walldorf wird genau dieses Schicksal ereignen: ihr Lebensraum wird durch ein genehmigtes Bauprojekt im Brutgebiet komplett vernichtet werden. Der Nabu schreibt zu der Bedrohungssituation von Haubenlerchen, dass sie bedroht sind „aufgrund der Versiegelung von Böden in menschlichen Siedlungen, des Einsatzes von Pestiziden und des Insektenschwundes sind Haubenlerchen vom Aussterben bedroht“. Haubenlerchen, die ihren Lebensraum verlieren müssen auf andere minderwertige Lebensräume ausweichen, was zusätzliche negative Rückkoppelungen auf den Populationsbestand hat.
Mangel an wissenschaftlichen Daten
Eindeutige und valide wissenschaftliche Daten über den Einfluß von freilaufenden Katzen auf Vogelpopulationen gibt es für Deutschland so gut wie nicht. Diese beruhen auf statistischen Hochrechnungen und Schätzungen.
Des Weiteren kann gerade in Bezug auf Reviergrößen von Katzen keine für das betreffende Gebiet allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Die Reviere von Katzen variieren ganz enorm, abhängig von sehr vielen Faktoren u.a. Geografie der Umgebung, Populationsdichte, Nahrungsangebot, Jahreszeit, dem Geschlechtsstatus, gemachten Erfahrungen und auch der Persönlichkeit der Katze. Ängstliche Tiere und solche mit Konflikten mit Mitkatzen bleiben eher in der Nähe des Hauses, viele dieser Katzen bleiben ganzjährig im eigenen Garten, andere Katzen bewegen sich weiter weg. Um das Revierverhalten der betroffenen Katzen zu bewerten, würde es telemetrischer Untersuchungen (GPS-Datenauswertungen) über einen längeren Zeitraum bedürfen.
Artenschutzmaßnahmen für die Haubenlerche in Kesch
Andere Gemeinden mit Haubenlerchenbeständen haben zu näherliegenden und effektiven Maßnahmen gegriffen, nämlich die brütenden Paare durch Zäune zu schützen, nicht nur vor Katzen, sondern auch vor anderen Beutegreifern wie u.a. Mardern, Füchsen, Dachsen und Hunden. Zu diesen Maßnahmen gehört die Errichtung von hohen Zäunen mit einem Überkletterschutz wie sie auch Katzenhalter nutzen, die ihren Garten bzw. ihr Freigehege einzäunen. So weist die Gemeinde Kesch auf ihrer Internetpräsenz auf die Artenschutzmaßnahmen für die Haubenlerche im Bereich der Kescher Mecklenburger Straße im Gewerbegebiet Süd hin. Dort hat die Gemeinde Kesch nach eigenen Aussagen zwei Flächen mit 1,4 Hektar für die Haubenlerche ausgewiesen und anschließend eingezäunt. Da Haubenlerchen sandige Böden und trockene Offenlandschaften bevorzugen und zudem unter einem Rückgang ihres Nahrungsangebots leiden wurden zur Habitatgestaltung unbepflanzte Spargeldämme angelegt und mehrere strohreiche Pferdemisthaufen gesetzt. Letztere ziehen Insekten an, die von den Haubenlerchen insbesondere in der sensiblen Brutphase benötigt werden. In dieser anstrengenden Phase der Jungenaufzucht benötigen Haubenlerchen ausreichend proteinhaltige, nährstoffhaltige Nahrung: Insekten, Spinnen und Würmer. Normalerweise ernähren sie sich von Wildsämereien und Gräsern, die durch den massiven Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, öffentlichen und auch privaten Gärten auch immer weniger werden.
Zusätzliche Umweltbildung in Kesch
Zusätzlich wurde in Kesch noch eine Informationstafel zur Haubenlerche aufgestellt, um auch die lokale Bevölkerung umweltbildungstechnisch über die Maßnahme aufzuklären und mitzunehmen.
Hier kann man den Text der Informationstafel der gemeinde Kesch zur Haubenlerche herunterladen.
https://www.ketsch.de/Startseite/Einrichtungen/haubenlerche.html
Sinnvollerweise ist die gesamte Artenschutzmaßnahme auf einen langen Zeitraum (25 Jahre) angesetzt und wird zudem wissenschaftlich begleitet. Zu den wissenschaftlichen Maßnahmen gehören regelmäßige Monitorings u.a. zur Überwachung der Bruterfolge.
Der Berliner Senat hat auf dem stillgelegten ehemaligen Gelände des Tempelhofer Flughafen ebenfalls erfolgreiche Maßnahmen zum Schutz der ebenfalls bedrohten Feldlerche umgesetzt.
Schutz der Haubenlerche in der Gemeinde Reiling
Die Gemeinde Reiling hat ebenfalls wie Kesch Artenschutzmaßnahmen umgesetzt, die laut eigenen Aussagen schon Wirkung zeigen. Dazu heisst es auf der Webpräsenz der Gemeinde: „Durch vergleichbare Maßnahmen konnte der Fortpflanzungserfolg der Haubenlerche in anderen Gebieten bereits deutlich im Vergleich zu früheren Jahren gesteigert werden“.
Zu den Maßnahmen in Reiling gehören die Schaffung von Rohbodenflächen, die die Anlage von Wällen sowie das gezielte Anlocken von Insekten durch Misthaufen. Ornithologen werden für die Sichtung von Nestern eingesetzt, die dann für die Zeit des Brutgeschehens z.B. mit mobilen Bauzäunen eingezäunt werden. Ein Betreten oder eine Nutzung der eingezäunten Gebiete ist untersagt. Zudem sollen Hunde zur Brutzeit von April bis August angeleint werden. Hundehalter sind aufgefordert beim Gassigehen die vorgegebenen Wege nicht zu verlassen. Da einige Nester von Haubenlerchen in unmittelbarer Nähe zu Wegen angelegt werden sind diese besonders gefährdet.
Das Vorgehen in Walldorf ist auch juristisch höchst fragwürdig
Neben den biologischen Fragen zur Entscheidung gibt es auch noch eine juristische Ebene. Wir fragen Rechtsanwältin Ellen Apitz, Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (djgt), die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt und an einem Gutachten zum Thema und Widerspruch für betroffene Katzenhalter/innen mitgewirkt hat.
Artenschutz.Info: Vögel in und um Rheinland-Pfalz. https://arteninfo.net/elearning/voegel/speciesportrait/3048
Birdlife International: https://www.birdlife.org/wp-content/uploads/2021/10/BirdLife-European-Red-List-of-Birds-2021.pdf
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (Mai 2022): Kurzgutachten zur Allgemeinverfügung der Stadt Walldorf: Ausgangssperre für Katzen. https://djgt.de/2022/05/30/kurzgutachten-zur-allgemeinverfuegung-der-stadt-walldorf-ausgangssperre-fuer-katzen/
Jauss, Uwe (31.05.2022, 18:00): Rhein-Neckar-Kreis sperrt alle Katzen ein und sorgt so für Ärger. In: Die Schwäbische. https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-katzenarrest-im-rhein-neckar-kreis-_arid,11514444.html
Gemeinde Kesch: Lebensraum für Haubenlerche. https://www.ketsch.de/Startseite/Einrichtungen/haubenlerche.html
Gemeinde Relingen (10.6.2020): Ein Rückzugsgebiet für die geschützte Haubenlerche. https://www.reilingen.de/de/news/umweltberichte-1?publish%5Bid%5D=1148487&publish%5Bstart%5D=&cHash=8582c0f0fb151b161d4fbc45d74def48
Naturschutzbund Deutschland (NABU): Die Haubenlerche. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/haubenlerche/
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Amt für Landwirtschaft und Naturschutz (14.5.2022): Allgemeinverfügung zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelart Haubenlerche auf der Gemarkung der Stadt Walldorf. Sinsdorf. https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E-879947487/2806139/53_naturschutzrechtliche_Allgemeinverfuegung.pdf. Abruf 17.5.2022